Arbeits-/Schulunfälle

Arbeitsunfall, Schulunfall, Wegeunfall, Durchgangs-Arzt

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Die Abwicklung von Arbeits- und Schulunfällen wird von der gesetzlichen Unfallversicherung durchgeführt. Ihre Aufgabe ist es, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und nach dem Eintritt dieser Versicherungsfälle die Gesundheit und die berufliche Leistungsfähigkeit der Versicherten "mit allen geeigneten Mitteln" wiederherzustellen. Der Kreis der Versicherten ist seit dem Bestehen der gesetzlichen Unfallversicherung immer größer geworden, so dass nicht nur versicherte Arbeitnehmer sonder auch andere Personengruppen wie z.B. Schüler, ehrenamtlich tätige und auch freiwillig versicherte Personen einen Versicherungsschutz haben. Trotzdem ist nicht jeder Arbeitsunfall, der bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin (Wegeunfall) passiert automatisch ein Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung, so dass immer individuell entschieden werden muss, ob ein Arbeitsunfall vorliegt.

Die Fachärzte unserer Praxis sind alle erfahrene, sogenannte Durchgangsärzte (D-Arzt), die sich nicht nur mit den erlittenen Verletzungen, sondern auch mit den berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren bestens auskennen.